Weitere Wohnformen
Einleitungstext kommt hier.
Weitere Wohnformen im Überblick
Zusammen in einem Haushalt, selbstständig im Alltag
Eine Senioren-Wohngemeinschaft (Senioren-WG) bietet ein Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung. Dieses Modell erfordert die Bereitschaft, privaten Wohnkomfort zu teilen. Während jede Person ein eigenes Zimmer bewohnt, werden Funktionsräume wie Küche und Bäder gemeinschaftlich genutzt, auch eine gemeinsame Haushaltsführung ist denkbar.
Reine privat organisierte Wohngemeinschaften von Seniorinnen und Senioren wurden bislang nur selten realisiert. Sowohl die Gründung, aber auch die Organisation des Alltags erfordern einen hohen Koordinationsaufwand.
Zielgruppe
- Kontaktfreudige und gemeinschaftsorientierte Seniorinnen und Senioren, die Einsamkeit vermeiden möchten, Freude an gemeinsamen Aktivitäten haben und gegenseitige Unterstützung im Alltag schätzen.
- Kompromissbereite und kommunikative Menschen, die bereit sind, Wohnraum zu teilen und Entscheidungen gemeinsam zu treffen.
Vertraut wohnen, professionell begleitet
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (abWG) ist eine Wohnform, mit dem Zweck, pflegebedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt unter Inanspruchnahme externer Pflege- und Betreuungsleistungen zu ermöglichen. In ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben bis zu zwölf Menschen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf. Der Unterstützungs- und Pflegebedarf wird dabei durch Dienstleistungsunternehmen (z. B. ambulante Pflegedienste), aber auch durch Unterstützung von An- und Zugehörigen oder Ehrenamtlichen gedeckt. Die Mieterinnen und Mieter teilen sich Wohn-/Essbereich und Küche, während die Privatzimmer individuell gestaltet werden können.
Zielgruppe
- Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarfen, beispielsweise Personen mit Demenzerkrankung, somatisch pflegebedürftige Erwachsene, Menschen mit Intensivpflegebedarf sowie Menschen mit Behinderungen und einem hohen Betreuungs- oder Pflegeaufwand.
- Auch besondere Zielgruppen können angesprochen werden, beispielsweise pflegebedürftige Menschen mit Migrationsgeschichte, oder mit einem gemeinsamen kulturellen oder religiösen Hintergrund oder auch jüngere pflegebedürftige Erwachsene.
Die Koordinationsstelle Wohnen im Alter in Bayern berät zu ambulant betreuten Wohngemeinschaften und deren Fördermöglichkeiten.
Für diese Wohnform ist eine Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter” (SeLA) nicht vorgesehen.
Beim Betreuten Wohnen leben ältere Menschen selbstbestimmt in einer eigenen, barrierearmen oder barrierefreien Wohnung. Diese Wohnform wird von Älteren häufig in Betracht gezogen, wenn das bisherige Zuhause zu groß geworden ist, Barrieren aufweist oder die alltägliche Versorgung zunehmend herausfordernd wird. Ergänzend zur barrierearmen Wohnung stehen verschiedene Service- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Die Grundleistungen werden in der Regel über eine monatliche Betreuungspauschale finanziert, weitere Leistungen können bei Bedarf gegen Entgelt hinzugebucht werden.
Das Betreute Wohnen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich weiterentwickelt und umfasst heute ein breites Spektrum unterschiedlicher Konzepte. Diese unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich des Umfangs der Grund- und Wahlleistungen. In Bayern finden sich entsprechende Wohnanlagen sowohl in Städten als auch in kleineren Gemeinden. Sie reichen von überschaubaren Anlagen mit weniger als 15 Wohnungen bis hin zu größeren Wohnanlagen mit mehr als 150 Wohneinheiten. Die Wohnungen werden sowohl zur Miete als auch als Eigentum angeboten. Häufig sind weitere Versorgungsangebote wie ambulante Pflegedienste, Tagespflege oder stationäre Pflegeeinrichtungen räumlich angebunden und ermöglichen bei steigendem Unterstützungsbedarf kurze Wege.
Zielgruppe
- Personen mit weitgehend selbstständiger Lebensführung, die eine bedarfsgerechte Verfügbarkeit von Service- und Pflegeleistungen schätzen.
- Ältere Menschen mit dem Wunsch nach barrierearmem Wohnraum und der flexiblen Option auf ambulante Hilfsangebote.
Folgende Übersicht enthält weitere Informationen zu Betreuten Wohnen bzw. Servicewohnen: Anlage
Für diese Wohnformen ist eine Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter” (SeLA) nicht vorgesehen.
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